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Vorrang- und Vorbehaltsgebiete

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 3/03 vom 25.10.2006

Rechtsgebiete:SächsLPlG 2002, GG, SächsVerf, ROG, BNatSchG, SächsNatSchG, BauGB, EEG, ROG, Luftverkehrsgesetz DDR, LuftVG
Schlagworte:Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel, Ausfertigung, Abwägung, Tabubereiche, Vorsorgegrundsatz, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Mindestabstände, Siedlungserweiterungen, Fledermäuse, Bauschutzbereiche, Radaranlagen, Naturschutzgebiete, Windenergienutzung, Windergieanlagen, Repowering, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Waldgebiete, Erstaufforstung
Stichwort:Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Leitsatz:1. Die Bekanntmachung eines Regionalplanes stellt einen selbständigen Verfahrensschritt dar.

2. Die Ausfertigung der Satzung bedarf nicht der Beifügung eines Dienstsiegels.

3. Im Rahmen einer Teilfortschreibung können im Regionalplan bereits ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dem Grunde nach übernommen werden.

4. Totfunde von Fledermäusen unter Windkraftanlagen können aus Gründen der Vorsorge auch bei noch bestehendem Aufklärungsbedarf bis auf weiteres die Nichtberücksichtigung dieser Standorte als Vorrang- und Eignungsgebiete zur Windenergienutzung rechtfertigen.

5. In besonders schutzwürdigen Umgebungen kann ein Mindestabstand von 10 km zwischen größeren Windenergiestandorten gerechtfertigt sein.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 3/03



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 4.02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:BauGB, ROG
Schlagworte:Regionalplanung, Windenergienutzung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Ausschluss von Windenergieanlagen, Klimaschutzziele, Eigentumsschutz
Stichwort:Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Leitsatz:1. Mehrere Teilfortschreibungen eines Regionalplans, die jeweils Vorranggebiete für Windenergieanlagen festlegen, können die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erst entfalten, wenn sie sich zu einer schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeption zusammenfügen.

2. Die Standortplanung von Windenergieanlagen ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil bei einer großzügigeren Ausweisung von Standorten völker- oder europarechtliche Klimaschutzziele schneller zu erreichen wären.

3. Die Ausschlusswirkung des Planungsvorbehalts in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbart im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -).

4. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verbietet es, in der Bilanz der Positiv- und Negativflächen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG als Positivausweisung zu werten.

5. Dem Träger der Regionalplanung ist es nicht verwehrt, die Windenergienutzung im gesamten Außenbereich einzelner Gemeinden auszuschließen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 4.02


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