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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 VollzWs 123/08 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:StVollzG
Schlagworte:Strafvollzug, Lockerungen, Vornahmeantrag
Stichwort:Vornahmeantrag
Leitsatz:1. Die Verpflichtung zur Neubescheidung eines zuvor abgelehnten Antrags auf Vollzugslockerungen kann die Justizvollzugsanstalt nicht schon durch (ablehnende) Fortschreibung des Vollzugsplanes erfüllen.

2. Kommt die Justizvollzugsanstalt einer gerichtlich angeordneten Bescheidungsverpflichtung nicht nach, ist hiergegen - erforderlichenfalls erneut - ein Vornahmeantrag (§ 113 StVollzG) statthaft.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 VollzWs 123/08




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