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Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 11 Wx 13/04 vom 26.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
Stichwort:Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung bei Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
Leitsatz:1. Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht.

2. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend ein Verfahrenspfleger bestellt werden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 11 Wx 13/04




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