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Vormundschaftsgericht

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 864/06 vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung - Klagefrist
Stichwort:Vormundschaftsgericht
Leitsatz:Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 4 Satz 4 KSchG).
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 864/06



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 197/05 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rechenschaftspflicht des Betreuers, Vormundschaftsgericht, Aufsicht des, ergänzendes Auskunftsverlangen
Stichwort:Vormundschaftsgericht
Leitsatz:1. Ob ein Betreuer seine Pflicht zur Rechenschaftslegung materiell erfüllt hat, kann allein das Prozessgericht im Rahmen eines Klageverfahrens entscheiden. Das Vormundschaftsgericht kann lediglich die Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlussrechnung verlangen und den Betreuer hinzu mit Zwangsmitteln anhalten.

2. Hat der Betreuer zwecks Erfüllung des Rechenschaftsanspruchs auf die Betreuungsakte Bezug genommen, so hindert dies den Betreuten nicht, ergänzend Auskunft zur sachlichen Rechtfertigung von bestimmten Vermögensdispositionen zu verlangen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 197/05

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 05.478 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:StVG, Richtlinie 91/439/EWG, FeV, VwGO
Schlagworte:anlassloser Verwaltungsakt, vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, Antragsänderung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren, sofortige Vollziehbarkeit der Aufforderung, den Führerschein abzuliefern oder vorzulegen
Stichwort:Vormundschaftsgericht
Leitsatz:1. Das Verbot, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, darf nicht ergehen, wenn der Betroffene weder eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt noch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem Erwerb einer solchen Berechtigung innerhalb überschaubarer Zeit konkret zu rechnen ist.

2. Antragsänderungen sind in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen nach §§ 80, 80a und 123 VwGO nicht schlechthin ausgeschlossen. Der durch § 146 Abs. 4 VwGO erstrebte Beschleunigungs- und Vereinfachungseffekt gebietet es jedoch, auch bei einem Rechtsschutzbegehren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO, das erstmals im Wege der Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren anhängig gemacht wird, die Einhaltung der sich aus § 146 Abs. 4 VwGO ergebenden Frist- und Begründungserfordernisse zu verlangen.

3. Wurden die Entziehung oder Beschränkung einer Fahrerlaubnis oder ein Verwaltungsakt, durch den eine Fahrerlaubnis mit nachträglichen Auflagen versehen wurde, für sofort vollziehbar erklärt, so ist die darauf aufbauende Anordnung, den zugehörigen Führerschein abzuliefern oder vorzulegen, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV unmittelbar kraft Gesetzes ebenfalls sofort vollziehbar.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 11 CS 05.478

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 01.2895 vom 16.02.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII, BSHG, SGB XII, SGB IX
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für junge Volljährige, Kosten für stationäre Psychotherapie, gebotene Leistung durch nicht-vertragsgebundene Einrichtung
Stichwort:Vormundschaftsgericht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 01.2895


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