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Vormerkung eines Erbbaurechts

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BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 53.97 vom 08.07.1998

Rechtsgebiete:VerkPBG, LuftVG, PlVereinfG
Schlagworte:Flughafen Erfurt, luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß, Ausbau eines Flughafens, öffentliche Bekanntmachung einer Planauslegung, Vormerkung eines Erbbaurechts, Präklusion, Planrechtfertigung, Prognosemethode, Abwägungsmangel, Offensichtlichkeit eines Abwägungsmangels.
Stichwort:Vormerkung eines Erbbaurechts
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Übergangsregelung des Art. 10 Satz 1 PlVereinfG erfaßt nur weitere, bei Inkrafttreten des Planungsvereinfachungsgesetzes noch nicht erledigte Verfahrensschritte; sie erstreckt sich aber nicht auch auf bis dahin bereits abgeschlossene selbständige Verfahrenshandlungen (hier: die ortsübliche Bekanntmachung einer Planauslegung).

2. Die von der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Grundsätze der Überprüfung eines luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung gelten auch für den Ausbau von Verkehrsflughäfen in den neuen Ländern (hier: Flughafen Erfurt).

3. Zur Erheblichkeit eines Abwägungsmangels nach § 10 Abs. 8 LuftVG n.F.

Urteil des 11. Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 53.97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 53.97




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