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Vorliegen einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I R 111/05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EStG, FGO, UmwStG 1995
Schlagworte:Bindung an den Wertansatz des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft - Vorliegen einer wesentlichen Betriebsgrundlage - Erfordernis einer notwendigen Beiladung
Stichwort:Vorliegen einer wesentlichen Betriebsgrundlage
Leitsatz:Bei Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft ist infolge der Fiktion des § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 im Rahmen der Bemessung des Veräußerungspreises in der Bilanz des Einbringenden grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der von der übernehmenden Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 für das eingebrachte Betriebsvermögen angesetzte Wert zutreffend ermittelt worden ist.
Volltext: BFH - Beschluss, I R 111/05




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