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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 156/07 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Zustandekommens eines Arbeitsvertrags, Vorliegen einer Kündigung
Stichwort:Vorliegen einer Kündigung
Leitsatz:1. Behauptet der Arbeitgeber, gar nicht gekündigt zu haben, muss der Arbeitnehmer, der eine Kündigungsschutzklage führt, darlegen und ggf. beweisen, dass entgegen der Behauptung des Arbeitgebers doch gekündigt worden ist; anderenfalls ist die Klage schon aus diesem Grunde abzuweisen.

2. Die bloße Erwähnung der wesentlichen Vertragskonditionen in einem Vorstellungsgespräch führt noch nicht dazu, dass ein Arbeitsverhältnis mit diesem Inhalt zustande kommt, wenn der Bewerber die Bedingungen akzeptiert. Erst wenn den korrespondierenden Erklärungen entnommen werden kann, dass tatsächlich eine Zusammenarbeit ab einem bestimmten Datum erfolgen soll, kommt ein Arbeitsverhältnis zustande.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 156/07




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