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LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 244/07 vom 29.06.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Vorliegen einer - insolvenzgeschützten - Versorgungszusage
Stichwort:Vorliegen einer
Leitsatz:Unterhält der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung und vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien später, dass die Versicherungssumme bei Fälligkeit an den Arbeitgeber ausgezahlt werden und der Arbeitnehmer "daraus" eine monatliche Privatrente zusätzlich zur Altersrente in einer bestimmten Höhe erhalten soll, kann die nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmende Auslegung dieser Vereinbarung (insbesondere unter Berücksichtigung der Begleitumstände, des Willens der Vertragsparteien sowie von Sinn und Zweck) ergeben, dass dem Arbeitnehmer damit keine konstitutive - insolvenzgeschützte - Versorgungszusage erteilt worden ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 244/07




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