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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG 

Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 887/03 vom 07.10.2003

Rechtsgebiete:StAG, BGB, ARB 1/80
Schlagworte:Einbürgerungsanspruch von Kindern, Einbürgerungsantrag, mitsorgeberechtigter Elternteil, gesetzliche Vertretung, Ermächtigung, Assoziationsrecht, Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, maßgeblicher Zeitpunkt, historische Auslegung
Stichwort:Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG
Leitsatz:1. Der mitsorgeberechtigte Elternteil kann allein wirksam die Einbürgerung seines Kindes beantragen, wenn er hierzu von dem anderen Elternteil ermächtigt ist. Die Wirksamkeit des Antrags setzt nicht voraus, dass die Ermächtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder bis zum Ablauf einer Antragsfrist belegt wird. Ein entsprechender Nachweis kann auch nachträglich erbracht werden.

2. Ein assoziationsrechtlich begründetes Aufenthaltsrecht des maßgeblichen Elternteils eines minderjährigen Kindes aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ist bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zu beachten. Die verspätete Beantragung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist demgemäß für das Merkmal des achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AuslG unerheblich, wenn dem maßgeblichen Elternteil trotz dieser Verspätung ein solches Aufenthaltsrecht zustand.

3. Für den Einbürgerungsanspruch nach § 40b StAG reicht es aus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG zum Zeitpunkt der nach § 40b Satz 2 StAG fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen haben; sie müssen nicht mehr zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung gegeben sein (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 18.3.2002 - 13 S 442/02 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 887/03



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 442/02 vom 18.03.2002

Rechtsgebiete:AuslG, ARB 1/80, StAG
Schlagworte:Ermessensausweisung, Generalprävention, Assoziationsrecht, Arbeitnehmer, selbstständige Erwerbstätigkeit, Einbürgerungsanspruch von Kindern, Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, maßgeblicher Zeitpunkt
Stichwort:Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG
Leitsatz:1. Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vermittelt ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Aufnahme einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, d.h. als Arbeitnehmer. Ein türkischer Staatsangehöriger, der die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit beabsichtigt oder eine solche bereits ausübt, kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen.

2. Der Einbürgerungsanspruch nach § 40b Satz 1 StAG setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung vorliegen. Dass sie zur Zeit der nach § 40b Satz 2 fristgerecht erfolgten Antragstellung vorgelegen haben, reicht nicht aus.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 442/02


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