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Vorlageverfahren

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 150/02 vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:BNatSchG, EGV, FFH-RL, NNatG, VwGO
Schlagworte:Feststellungsklage, FFH-Gebiet, FFH-Gebiet, potenzielles, FFH-Richtlinie, Gemeinschaftsliste, Nichtigkeitsklage, Normenkontrolle, Rechtsverhältnis, Unterschutzstellung, Vorlageverfahren
Stichwort:Vorlageverfahren
Leitsatz:Der Vorschlag eines FFH-Gebiets durch ein Land an den Bund nach § 19 b BNatSchG a. F. (= § 33 BNatSchG) kann von dem betroffenen Grundeigentümer nicht mit der Feststellungsklage angegriffen werden, da es schon an dem erforderlichen Rechtsverhältnis mangelt.

Der Grundeigentümer ist darauf verwiesen, nachträglich Rechtschutz gegen die etwaige Aufnahme des vorgeschlagenen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie bzw. gegen nationale Regelungen zur Gewährleistung des durch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste erforderlichen Gebietsschutzes zu suchen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 150/02



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 C 6.04 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, LuftVO, VwGO, 1. Zusatzprotokoll zur EMRK, Abkommen ü. d. Int. Zivilluftfahrt, Vereinbarung ü.d. Durchflug im Int. Fluglinienverkehr, EG-Vertrag, VO (EWG) 2408/92, Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft u.d. Schweizerischen
Schlagworte:Revisionsverfahren, Klageänderung, Festlegung von Flugverfahren, Abwägungsentscheidung, ausländischer Flughafen, Anflugverfahren, Anflugroute, Lärmschutz, Europäischer Gerichtshof, Vorlageverfahren, Aussetzung des Verfahrens
Stichwort:Vorlageverfahren
Leitsatz:1. Die Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i.V.m. § 27a LuftVO erstreckt sich auch auf die Regelung von Flugverfahren derjenigen Luftfahrzeuge, die einen ausländischen Flughafen anfliegen oder von diesem abfliegen.

2. Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152).

3. Die im Chicagoer Abkommen in Verbindung mit der Transitvereinbarung geregelten Luftverkehrsfreiheiten gewähren nicht das Recht, unbeschadet von nationalen Regelungen über Flugverfahren zur Landung auf einem im Nachbarstaat liegenden Flughafen anzusetzen.

4. Mit Rücksicht auf ein beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängiges Verfahren eines Staates gegen eine Entscheidung der Kommission über die weitere Anwendbarkeit einer nationalen Verordnung kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung geht, auch ohne gleichzeitige Vorlage (Art. 234 EG-Vertrag) entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 C 6.04

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 AV 3.02 vom 11.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berufungszulassung, Vorlageverfahren, zeitlicher Anwendungsbereich, bereits anhängige Zulassungsverfahren, Vorlagefrage, Entscheidungserheblichkeit, Zulassungsgründe, ernstliche Zweifel, Änderung der Sachlage.
Stichwort:Vorlageverfahren
Leitsatz:1. Eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht nach § 124 b VwGO ist auch in solchen Zulassungsverfahren möglich, die bei In-Kraft-Treten der Norm am 1. Januar 2002 schon anhängig waren.

2. Bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat das Oberverwaltungsgericht auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 AV 3.02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 AV 1.02 vom 14.06.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts, Vorlageverfahren, Berufungszulassung, Zulassungsgründe, ernstliche Zweifel, neues Vorbringen.
Stichwort:Vorlageverfahren
Leitsatz:Bei der Prüfung, ob der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegt, sind auch solche nach materiellem Recht entscheidungserhebliche und erstmals von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragene Tatsachen zu berücksichtigen, die vom Verwaltungsgericht deshalb im Zeitpunkt seiner Entscheidung außer Betracht gelassen wurden, weil sie von den Beteiligten nicht vorgetragen und mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln waren.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 AV 1.02


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