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Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 49/98 vom 11.11.1998

Rechtsgebiete:MuSchG, BGB
Schlagworte:Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot
Stichwort:Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot
Leitsatz:Leitsatz:

Nimmt der Arbeitgeber oder die zuständige Stelle die gebotene fachkundige Überprüfung der Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht vor und bestehen aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür, daß vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen können, so darf der Arzt bis zu einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen.

Aktenzeichen: 5 AZR 49/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 11. November 1998
- 5 AZR 49/98 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim
- 9 Ca 258/96 -
Urteil vom 27. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 19 Sa 64/96 -
Urteil vom 26. September 1997
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 49/98




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