JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > vorläufiger Rechtsschutz
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdefrist, Prozesskostenhilfeverfahren, isoliertes, Rechtsmittelfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vorläufiger Rechtsschutz |
| Stichwort: | vorläufiger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren (hier: Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes) setzt voraus, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist für das Rechtsmittel (hier: innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gestellt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 296/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthalterlaubnis, Verlängerungsantrag, Aufenthaltszweck |
| Stichwort: | vorläufiger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | 1. Begehrt ein anwaltlich nicht vertretener Ausländer, der sich bereits mehrere Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, auf einem amtlichen Vordruck "Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis" mit handschriftlichem Zusatz die "unbefristete" Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, zielt sein Antrag in erster Linie auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und nur hilfsweise auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. 2. Das Ziel eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird durch die Aufenthaltszwecke und den Lebenssachverhalt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet, bestimmt und begrenzt. Die Entscheidung der Ausländerbehörde über diesen Antrag i. S. der § 81 Abs. 3 und 4, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist entsprechend beschränkt. Gegen ihre Vollziehbarkeit kann folglich grundsätzlich kein vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO für einen Aufenthaltszweck gewährt werden, der nicht Ziel des Antrags bis zur Ablehnungsentscheidung war. 3. Für einen anderen Aufenthaltszweck ist ein neuer Aufenthaltserlaubnisantrag zu stellen. Löst dieser Antrag keine Fiktionswirkung i. S. des § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG mehr aus, kann vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz zur Sicherung des damit verfolgten Anspruchs vor der Entscheidung der Ausländerbehörde und im Falle einer Ablehnung des Antrags nur noch durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden (hier im Falle eines "nachgeschobenen" familiären Aufenthaltszwecks). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1056/09 | |
| Rechtsgebiete: | SächsNatschG, VwGO |
| Schlagworte: | Beseitigungsanordnung, Biotpo Nasswiese, vorläufiger Rechtsschutz |
| Stichwort: | vorläufiger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 B 289/09 | |
| Rechtsgebiete: | SächsPÜG |
| Schlagworte: | Übergabeverfügung, vorläufiger Rechtsschutz, Zweitwohnsitz |
| Stichwort: | vorläufiger Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 353/08 | |
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