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Vorläufiger Rechtschutz

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 S 145.07 vom 10.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO, StVG, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnisentziehung, Häufung geringfügiger Verkehrsverstöße, ganz überwiegend ruhender Verkehr, charakterliche Eignung, Gutachtenanordnung, 68 Verstöße innerhalb von 2 1/2 Jahren, vorläufiger Rechtschutz, Stattgabe
Stichwort:Vorläufiger Rechtschutz
Leitsatz:Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 S 145.07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 4.06 vom 03.08.2006

Rechtsgebiete:VwGO, VwVG BB, AO
Schlagworte:Hundesteuer, vorläufiger Rechtschutz, Beschwerde, behördliches Aussetzungsverfahren, drohende Vollstreckung, Mahnung zur Vorbereitung der Vollstreckung
Stichwort:Vorläufiger Rechtschutz
Leitsatz:1. Eine Vollstreckung im Sinne von § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO droht erst dann, wenn die Behörde konkrete Vorbereitungshandlungen für die Durchführung der Vollstreckung getroffen hat und aus der Sicht eines objektiven Betrachters die Vollstreckung zeitlich so unmittelbar bevorsteht, dass es dem Antragsteller nicht zuzumuten ist, zunächst bei der Behörde und nicht unmittelbar bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

2. Eine Mahnung nach § 259 Abs. 1 AO genügt in diesem Sinn nicht ohne weiteres für eine drohende Vollstreckung, auch wenn mit ihr eine Androhung oder Ankündigung der Vollstreckung verbunden wird. Es kommt maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 4.06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 877/05 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO, AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ablehnung der Verlängerung, Abschiebungsandrohung, Vorläufiger Rechtschutz, Rechtsschutzinteresse
Stichwort:Vorläufiger Rechtschutz
Leitsatz:Auch unter Geltung des Aufenthaltsgesetzes ist das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen sofort vollziehbaren aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakt und die mit ihm verbundene Abschiebungsandrohung zu bejahen, nachdem die maßgeblichen Regelungen sich gegenüber dem Ausländergesetz inhaltlich nicht geändert haben (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 -, VBlBW 2004, 312 und vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 -, VBlBW 2003, 476 = AuAS 2003, 220).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 877/05


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