JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > vorläufiger
| Rechtsgebiete: | LSA-PersVG, VwGO |
| Schlagworte: | Beamter, Hauptsache, Heilung, Personalrat, Rechtsschutz, vorläufiger, Rückgängigmachung, Umsetzung, Vorwegnahme, Zustimmung, fehlende |
| Stichwort: | vorläufiger |
| Leitsatz: | 1. Gegen die Umsetzung eines Beamten kann mangels eines Verwaltungsakts keine Anfechtungsklage, sondern eine allgemeine Leistungsklage erhoben werden, die darauf gerichtet ist, die Umsetzung rückgängig zu machen und den Beamten amtsgemäß, d. h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn zu beschäftigen. Dementsprechend ist die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 VwGO gemäß § 123 Abs. 5 VwGO ausgeschlossen, sondern nach Maßgabe der Regelungen des § 123 VwGO zu gewähren. 2. Ist eine Umsetzung wegen des Verfahrensfehlers der mangelnden Beteiligung des Personalrates rechtswidrig, so kann sie nur dadurch wirksam rückgängig gemacht werden, dass - jedenfalls zunächst - der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. 3. Das Beteiligungsverfahren kann nicht mehr nachgeholt, der Verfahrensmangel mithin nicht mehr geheilt werden, wenn das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist. 4. Im Falle des Erlasses einer entsprechenden Regelungsanordnung würde der Beamte faktisch und rechtlich dieselbe Stellung erhalten, wie er sie mit einer allgemeinen Leistungsklage erstreiten könnte. Für eine dahingehende Vorwegnahme der Hauptsache besteht kein Anlass, wenn nicht dargelegt und glaubhaft gemacht wurde, dass der Beamte schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss eines Klageverfahrens verwiesen würde. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 42/09 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-RettDG, GWB |
| Schlagworte: | Angebot, wirtschaftlichste, Angebotsverfahren, Genehmigung, Leistungserbringer, Rechtsschutz, vorläufiger, Rettungsdienst, Zuschlag |
| Stichwort: | vorläufiger |
| Leitsatz: | 1. Einen Zuschlag i. S. d. § 97 Abs. 5 GWB sieht das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - RettDG LSA - auch bei Durchführung eines Angebotsverfahrens entsprechend den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (gem. § 11 Abs. 2 RettDG LSA) nicht vor, weil die Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes durch Leistungserbringer an eine Genehmigung nach Maßgabe des § 11 RettDG LSA anknüpft, die ihrerseits nur auf Antrag erteilt wird (§ 3 Abs. 2 Satz 2 RettDG LSA). Bei dieser Genehmigung bzw. ihrer Ablehnung in Form der Mitteilung über die Auswahlentscheidung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. 2. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse eines Antragstellers gem. § 123 I VwGO im Vorfeld einer Genehmigung nach §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG LSA das Vergabeverfahren auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen bzw. den Antragsgegner vorläufig am Erlass einer anfechtbaren und damit rechtlich überprüfbaren Genehmigungs-/Ablehnungsentscheidung zu hindern. 3. Entscheidet sich der Träger des Rettungsdienstes das Angebotsverfahren nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 RettDG LSA durchzuführen, so ist er auch an die sich hieraus ergebenden materiell-rechtlichen Vorgaben gebunden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 555/08 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, PBefG, Streitwertkatalog |
| Schlagworte: | Genehmigung, Halbierung, Rechtsschutz, vorläufiger, Streitwert, Taxenanzahl, Taxigenehmigung |
| Stichwort: | vorläufiger |
| Leitsatz: | Die Streitwertbemessung bei gerichtlichen Verfahren um Taxigenehmigungen orientiert sich an der Genehmigung, ohne dass es insoweit auf die Anzahl der Fahrzeuge ankommt. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet grundsätzlich eine Verminderung des Hauptsachestreitwerts nicht statt (stdg. Rspr. des Senats). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 OA 186/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Rechtsschutz, vorläufiger, Streitwert |
| Stichwort: | vorläufiger |
| Leitsatz: | Halbierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei zeitgleicher Entscheidung mit dem Hauptsacheverfahren. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 OA 125/07 | |
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