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vorläufige Leistungsgewährung

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 68/04 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB XII
Schlagworte:Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche Zuständigkeit
Stichwort:vorläufige Leistungsgewährung
Leitsatz:Die durch § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG oder § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründete Rechtspflicht zur vorläufigen Leistungsgewährung endet erst dann, wenn sich ein in Anwendung des § 97 Abs. 2 Satz 1 und 2 BSHG oder § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XII örtlich zuständiger Träger der Sozialhilfe ermitteln lässt und die Leistungsgewährung übernimmt.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 68/04




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