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vorläufige Durchführung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 139/09 vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einstellung, Unterlassungstitel, Zwangsvollstreckung, Verwirkung, vorläufige Durchführung, Zurechnung von Vertreterhandeln
Stichwort:vorläufige Durchführung
Leitsatz:1. Das Recht des Betriebsrsats zur Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entfällt nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber den Titel einige Jahre lang befolgt hat (entgegen LAG Schleswig-Holstein 27.12.2001 - 1 Ta 15c/01 - NZA-RR 2002/357).

2. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der vorläufigen Durchführung einer personellen Maßnahme von § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG beginnt auch dann erst mit dem Beginn der Durchführung der Maßnahme zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die bevorstehende vorläufige Durchführung unterrichtet hatte.

3. Bei der Ordnungsgeldfestsetzung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG wegen eines Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist dem Arbeitgeber ein Verschulden von Personalsachbearbeitern in der Regel nur zuzurechnen, wenn dieses auf einem dem Arbeitgeber zurechenbaren Organisationsverschulden beruht.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 139/09



LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 130/07 vom 17.04.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Versetzung, Umfang, Unterrichtung, Betriebsrat, Bewerbungsunterlagen, Auswirkungen, vorläufige Durchführung, unverzüglich
Stichwort:vorläufige Durchführung
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 130/07

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 88/07 vom 04.04.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einstellung, vorläufig, vorläufige Durchführung, Dringlichkeit, Unterrichtung, Betriebsrat, Arbeitszeit, Dauer, Zustimmung, Verweigerung, Zustimmungsverweigerungsgrund
Stichwort:vorläufige Durchführung
Leitsatz:Ohne die dem Betriebsrat gegenüber erfolgte Darlegung konkreter Gründe für die sachliche Dringlichkeit kann dem Antrag des Arbeitgebers, festzustellen, dass die personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war (§ 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG), nicht stattgegeben werden.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 88/07


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