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vorläufige Dienstenthebung

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, D 6 A 582/08 vom 22.12.2008

Rechtsgebiete:SächsDG
Schlagworte:Vorläufige Dienstenthebung, Ermessen, Interessenabwägung
Stichwort:vorläufige Dienstenthebung
Leitsatz:Wird im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden, sind an die Interessenabwägung und ihre Darstellung in der die vorläufige Dienstenthebung anordnenden Verfügung grundsätzlich keine übermäßigen Anforderungen zu stellen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, D 6 A 582/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 19 ZD 11/08 vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:NDiszG
Schlagworte:Disziplinarverfahren, vorläufige Dienstenthebung, Entfernung aus dem Dienst, Prognose, Strafverfahren, Anklage, Bestechlichkeit
Stichwort:vorläufige Dienstenthebung
Leitsatz:Die Erhebung einer Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit kann die Prognose rechtfertigen, dass in einem eingeleiteten Disziplinarverfahren voraussichtlich die disziplinare Höchstmaßnahme zu erwarten ist, und daher die vorläufige Dienstenthebung des Beamten nach sich ziehen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 19 ZD 11/08

OVG-SAARLAND – Urteil, 7 B 313/07 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:BDG
Schlagworte:Vorläufige Dienstenthebung
Stichwort:vorläufige Dienstenthebung
Leitsatz:1. Die Prognose einer "voraussichtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis" gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 2 BDG erfordert keine spezifischen Verfahrenshandlungen, vor allem keine gesonderten Beweiserhebungen, sondern ist in der Lage, in der sich das Disziplinarverfahren jeweils befindet, anhand der bis dahin zu Tage getretenen Tatsachen zu treffen, kann mithin durchaus auf dokumentierte und durch Aktenvermerke untermauerte Erkenntnisse gestützt werden.

2. Eine Vielzahl, für sich gesehen geringerer Pflichtverletzungen im Kernbereich der Dienstaufgaben, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstrecken, kann bei einschlägiger disziplinarer Vorbelastung das Vertrauen des Dienstherrn (oder der Allgemeinheit) endgültig zerstört haben.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 7 B 313/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 3 B 10619/04.OVG vom 10.05.2004

Rechtsgebiete:LDG, LBG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Polizeibeamter, Polizeibeamter zur Anstellung, Probebeamter, Beamter auf Probe, Dienstvergehen, Entlassung, vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Bezüge, Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Stichwort:vorläufige Dienstenthebung
Leitsatz:1. Bei dem Antrag auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 107 Abs. 2 LDG handelt es sich um einen besonderen Rechtsbehelf, über den im Beschlussverfahren zu entscheiden ist.

2. Die Vorschriften über die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Dienstbezüge gelten für die Beamten auf Probe und auf Widerruf entsprechend.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 3 B 10619/04.OVG


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