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vorläufige Anordnung Umgangsregelung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 49/98 vom 29.04.1999

Rechtsgebiete:KostO, FGG, BRAGO
Schlagworte:Beschwerde - vorläufige Anordnung Umgangsregelung - Streitwert - Kosten
Stichwort:vorläufige Anordnung Umgangsregelung
Leitsatz:Leitsatz

Auch nach dem 01.07.1998 sind eine Streitwertfestsetzung und eine Kostenentscheidung im Verfahren der vorläufigen Anordnung im isolierten Umgangsregelungsverfahren in der Beschwerdeinstanz entbehrlich. Für die Gerichtsgebühren folgt dies aus 131 Abs. 3 KostO. Anwaltsgebühren entstehen nicht, da keine besondere Angelegenheit im Sinne des 41 BRAGO vorliegt.

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
2. Zivilsenat - Senat für Familiensachen -

2 W F 49/98
1 F 37/98
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 49/98




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