JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht
| Rechtsgebiete: | FlurbG, VwVfG |
| Schlagworte: | Anhörung, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmensflurbereinigung, vorläufige Anordnung (Flurbereinigung), Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht |
| Stichwort: | Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht |
| Leitsatz: | Vor Ergehen einer vorläufigen Anordnung gegenüber einem einzelnen Betroffenen ist dieser nach § 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 VwVfG zur den entscheidungserheblichen Tatsachen anzuhören. Die nach § 88 Nr. 3 Satz 1 FlurbG erforderliche Dringlickeit ist gegeben, wenn die Maßnahme nicht bis zum Erlass des Flurbereinigungsplans und seiner Ausführung warten kann. Um die mit dem Unternehmen verbundenen Eingriffe sachgerecht bewältigen zu können, besteht regelmäßig ein Interesse an der vorzeitigen Umsetzung des Unternehmens. Auch Grundstücke, auf denen planfestgestellte Ausleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeführt werden, können durch eine vorläufige Anordnung nach §§ 88 Nr. 3 Satz 1, 36 Abs. 1 FlurbG entzogen werden. Ist der dem Unternehmen zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar, sind die darin bestimmten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch für das Flurbereinigungsverfahren verbindlich. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 15 MF 22/07 | |
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