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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LC 1/09 vom 29.06.2009

Rechtsgebiete:AO, PsychThG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Approbation, Approbation, vorläufig, Approbationsurkunde, Bedingung, Bestimmtheit, Erledigung, Erlöschen, Gesetzesvorrang, Normverwerfungskompetenz, Psychologiestudium, Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapeut, Verfassungsmäßigkeit, Vertrauensschutz, Verwaltungsakt, Vorläufiger Bescheid, Vorläufiger Verwaltungsakt
Stichwort:vorläufig
Leitsatz:1. Jedenfalls im August 1999 durfte eine Approbationsbehörde einem Bewerber, der über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügte, keine "vorläufige Approbation" als Psychologischer Psychotherapeut (mehr) erteilen.

2. Eine dennoch erteilte "vorläufige Approbation", die zudem den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnete, ist rechtswidrig und in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 PsychThG zurückzunehmen.

Bestreitet der Inhaber einer solchen "vorläufigen Approbation" das Erlöschen und läßt sich wegen der mangelnden Bestimmtheit der "vorläufigen Approbation" der genaue Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht sicher feststellen, so ist zur Klarstellung auch eine Rücknahme einer ggf. bereits unwirksam gewordenen "vorläufigen Approbation" zulässig.

3. Spätestens im April 2005 konnte auf den Fortbestand einer in Niedersachsen erteilten "vorläufigen Approbation" nicht mehr schutzwürdig vertraut werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 1/09



LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 88/07 vom 04.04.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einstellung, vorläufig, vorläufige Durchführung, Dringlichkeit, Unterrichtung, Betriebsrat, Arbeitszeit, Dauer, Zustimmung, Verweigerung, Zustimmungsverweigerungsgrund
Stichwort:vorläufig
Leitsatz:Ohne die dem Betriebsrat gegenüber erfolgte Darlegung konkreter Gründe für die sachliche Dringlichkeit kann dem Antrag des Arbeitgebers, festzustellen, dass die personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war (§ 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG), nicht stattgegeben werden.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 88/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TH 1496/05 vom 10.06.2005

Rechtsgebiete:HDSG, HPVG
Schlagworte:Einführung, Feststellung, Personalinformationssystem, SAP R/3 HR, Stufenvertretung, Unterlassung, Verstoß, Zuständigkeit, einstweilige Verfügung, grob, vorläufig
Stichwort:vorläufig
Leitsatz:Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren liegen die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung, mit der eine vorläufige Feststellung getroffen wird, nicht vor, wenn es ungewiss ist, ob der Anspruch, dessen Sicherung die im Wege der einstweiligen Verfügung ausgesprochene vorläufige Feststellung dienen soll, besteht.

Es erscheint nicht fernliegend, davon auszugehen, dass nach § 83 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 HPVG der Hauptpersonalrat bei der zuständigen obersten Landesbehörde anstelle der örtlichen Personalräte zu beteiligen ist, wenn es um Maßnahmen geht, die für die Beschäftigten mehrerer Geschäftsbereiche von allgemeiner Bedeutung sind oder über die die Landesregierung entscheidet.

Der örtliche Dienststellenleiter darf durch das Verwaltungsgericht - gestützt auf § 111 Abs. 2 HPVG - nur dann zu einer Unterlassung verpflichtet werden, wenn er grob gegen seine Verpflichtungen aus dem Hessischen Personalvertretungsgesetz verstoßen hat. § 111 Abs. 2 HPVG stellt nicht auf Verstöße des Dienststellenleiters gegen sonstiges Recht ab.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TH 1496/05


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