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vorhandener Platz im schuleigenen Hort

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 6 S 4.06 vom 12.04.2006

Rechtsgebiete:SchulG Berlin, SGB VIII
Schlagworte:Schülerladen, Montessori-Schülerladen, Anspruch auf Platzgeld, fehlende Kooperationsvereinbarung nach § 19 Abs. 6 SchulG, vorhandener Platz im schuleigenen Hort
Stichwort:vorhandener Platz im schuleigenen Hort
Leitsatz:Eltern von Grundschulkindern, für die ein Platz in dem ihrer Grundschule angegliederten Hort zur Verfügung steht, haben weder nach § 19 Abs. 6 Berliner SchulG noch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII einen Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger ein Platzgeld entrichtet, damit die Kinder einen privaten Schulhort besuchen können.

Auch den betroffenen Kindern steht grundsätzlich kein entsprechender Anspruch zu.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 6 S 4.06




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