JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > vorhandene Erschließungsanlage
| Rechtsgebiete: | BauGB, KAG SH, PrFluchtlG |
| Schlagworte: | Bauland, Erschließungsbeitrag, programmgemäß fertiggestellte Straße, Rückwirkung, Straßenausbaubeitrag, vorhandene Erschließungsanlage, vorhandene Straße |
| Stichwort: | vorhandene Erschließungsanlage |
| Leitsatz: | 1. Zu den Merkmalen einer "vorhandenen Erschließungsanlage" i.S.v. § 242 Abs. 1 BauGB (im Anschluss an 2 L 175/95 - Die Gemeinde 1996, 295). 2. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung mit einer Garage reicht grundsätzlich aus, um dem Grundstück Baulandqualität zuzuordnen. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 26/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Vorhandene Erschließungsanlage, Ansiedlungsvereinbarung, Vorausverzicht, Frühere Beitragserhebung, Verwirkung, Abgrenzung der Erschließungsanlage, Ermittlungsraum, Straßenentwässerungskosten, Erforderlichkeit, Erlass, Hilfsantrag |
| Stichwort: | vorhandene Erschließungsanlage |
| Leitsatz: | 1. Zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine vorhandene Erschließungsanlage vorliegt, eine vor Inkrafttreten des BBauG geschlossene Ansiedlungsvereinbarung bzw. eine frühere Beitragserhebung die Erschließungsbeitragspflicht ausschließen und eine Verwirkung des Beitragserhebungsrechts der Gemeinde gegeben ist (s. I.). 2. Allein die Tatsache, dass eine Teilstrecke einer einheitlich ausgebauten Durchgangsstraße von einer anderen Teilstrecke in einem stumpfen Winkel von 120° anknickt, unterbricht nicht das einheitliche Erscheinungsbild dieser Straße. Daher liegt in einem solchen Fall in der Regel eine einheitliche Erschließungsanlage vor (s. II.1.). 3. a) Ein Hauptsammler von 2 m Durchmesser kann im Rahmen der Straßenentwässerungskosten nicht in vollem Umfang in den Erschließungsbeitrag einfließen. Die Berechnung des berücksichtigungsfähigen Anteils kann nur so erfolgen, dass die (fiktiven) Kosten zugrunde gelegt werden, die allein für die Entwässerung des betreffenden Erschließungsgebietes erforderlich gewesen wären. b) Der Gemeinde steht bezüglich der Frage, was als erforderlich in diesem Sinne anzusehen ist, ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Trotzdem ist es Sache des Gerichts, die berücksichtigungsfähigen Kosten der Straßenentwässerung zu ermitteln. Der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum wirkt sich lediglich so aus, dass das Gericht die tatsächlichen Annahmen, welche die Gemeinde ihren (vom Gericht anzufordernden) Vergleichsberechnungen zugrunde legt, nicht in vollem Umfang gerichtlich überprüfen darf (s. insges. zu 3.: II.2.). 4. Über einen auf einen Beitragserlass gerichteten Hilfsantrag ist auch dann zu entscheiden, wenn der Hauptantrag (nur) teilweise abgelehnt wird. Der Hilfsantrag ist in solchen Fällen regelmäßig so auszulegen, dass der Erlass hilfsweise in der Höhe begehrt wird, in welcher der Hauptantrag abgelehnt worden ist (s. III.). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2327/01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Vorhandene Erschließungsanlage, Badisches Ortsstraßengesetz, Ortsstraßenplan, Vorstädtische Kleinsiedlung, Ansiedlungs- und Heimstättenwesen |
| Stichwort: | vorhandene Erschließungsanlage |
| Leitsatz: | Auch wenn eine vorstädtische Kleinsiedlung in den Jahren 1932/33 nach besonderen reichsrechtlichen Vorschriften zur Förderung von Kleinsiedlungen errichtet wurde, war im Geltungsbereich des badischen Ortsstraßengesetzes ein förmlich festgestellter Ortsstraßenplan erforderlich, um eine erstmalige Herstellung der zur Erschließung der Siedlung bestimmten Straße annehmen zu können. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 978/00 | |
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