JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorhalteleistung
| Rechtsgebiete: | GG, BGB |
| Schlagworte: | Gebühr, Gebührenbemessung, Grundgebühr, verbrauchsunabhängige, Gebührenstaffelung, Vorhalteleistung, Grundstück, unbewohntes, gewerblich ungenutztes, Typengerechtigkeit, Typisierung, Regelungstyp, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungspraktikabilität, Toleranzbreite, Gleichbehandlungsgebot, Abgabengerechtigkeit, Teilnichtigkeit, Gesamtnichtigkeit |
| Stichwort: | Vorhalteleistung |
| Leitsatz: | Aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kann kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im Kommunalabgabenrecht schon deswegen für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst (im Anschluss an das Urteil vom 29. September 2004 - BVerwG 10 C 3.04 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43 S. 8 f.). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 40.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, KAG |
| Schlagworte: | Berufungszulassungsantrag, ernstliche Richtigkeitszweifel, Grundgebühr, Vorhalteleistung, Inanspruchnahme der V., Inanspruchnahmewille, dezentrale Schmutzwasserentsorgung, Fäkalienbeseitigung, Anschluss- und Benutzungszwang, Fäkalienentsorgungssatzung, Bekanntmachungsfehler, Unwirksamkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs, Heilungssatzung, rückwirkende Anordnung der Anschluss- und Benutzungszwangs, keine rückwirkende Fiktion der Inanspruchnahme der Vorhalteleistung |
| Stichwort: | Vorhalteleistung |
| Leitsatz: | Hat ein Grundstückseigentümer bei einem durch formell unwirksame Satzung angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang die öffentliche Fäkalienentsorgungseinrichtung für die Entsorgung seiner Fäkaliengrube nicht in Anspruch genommen, führt die rückwirkende Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs mittels einer Heilungssatzung nicht dazu, dass nachträglich eine Inanspruchnahme der Vorhalteleistung vorliegt, die zur Erhebung einer Grundgebühr berechtigt. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 N 208.05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG SH |
| Schlagworte: | Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser, Vorhalteleistung |
| Stichwort: | Vorhalteleistung |
| Leitsatz: | Benutzungsgebühren für die Niederschlagswasserleistung können nicht erhoben werden für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind und zu denen auch nicht auf andere Weise Niederschlagswasser eingeleitet wird. Das gilt auch für Grundgebühren. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 2/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, BayKAG |
| Schlagworte: | Abfallgebühren, Gebührenmodell, Aufwandgebühr, Ferienwohnung, Abfallbesitzer, Abfallvermeidung, Müllabfuhr, Vorhalteleistung, Abholdienst, Bringpflicht, Gleichheitsgrundsatz, Äquivalenzprinzip, Typisierung, Grundsatz der Typengerechtigkeit, Verteilungsmaßstab, Behältervolumenmaßstab, Gewichtsmaßstab, Schriftsatznachlass, Klageänderung nach Schluss der mündlichen Verhandlung, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung |
| Stichwort: | Vorhalteleistung |
| Leitsatz: | 1. Der Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip verbieten es nicht, Inhaber von Ferienwohnungen zur vollen Gebühr für die Müllabfuhr heranzuziehen, wenn Abfälle dort nicht nur ausnahmsweise anfallen. 2. Die Entscheidung über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung liegt grundsätzlich im revisionsgerichtlich nicht nachprüfbaren Ermessen des Tatsachengerichts. Ein Anspruch auf Wiedereröffnung besteht bei versäumten Klageanträgen nicht. 3. Nachgelassene Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 50.01 | |
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