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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10611/08.OVG vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Abwägungsgebot, Alternativstandort, Anstoßfunktion, Ausgleichsmaßnahme, Bebauungsplan, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Behindertenwohnheim, Bekanntmachung, Eigentumsinteressen, Erforderlichkeit, städtebauliche, Flächennutzungsplan, Geräuschimmissionen, Geruchsimmissionen, Grünzug, regionaler, Menschen, geistig behinderte, Normenkontrolle, Planentwurf, Planbegründung, Rodung, Sondergebiet, Umweltbericht, Umweltschutzbelange, Waldfläche, Wohnheim, Zielabweichungsverfahren
Stichwort:vorhabenbezogener
Leitsatz:Zur - abwägungsfehlerfreien - Ausweisung eines an die Ortsrandlage heranrückenden Sondergebiets zur Errichtung eines Behindertenwohnheims.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10611/08.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 138/06 vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, BauGB, ROG
Schlagworte:Abstimmung, interkommunale, Abwägung, Baukonzession, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Einkaufszentrum, Mittelzentrum, Nachbargemeinde, Raumordnungsverfahren, Raumordnungsziele, Rückwirkung, Verbrauchermarkt, Verfahren, ergänzendes, Vergabe
Stichwort:vorhabenbezogener
Leitsatz:1) Ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde auch durchführen, wenn sie von der Fehlerhaftigkeit des vorangegangenen Verfahrens nicht fest überzeugt ist, sondern nur Zweifel daran hat, dass sich ihre Rechtsauffassung im gerichtlichen Verfahren durchsetzen wird.

2) Die Nichteinhaltung der Durchführungsfrist nach § 12 Abs. 1 BauGB kann wegen der in Absatz 6 dieser Vorschrift besonders geregelten Rechtsfolgen im Normenkontrollverfahren nicht gerügt werden.

3) Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, für den zeitlich vor der "Ahlhorn"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf Grundstückskaufverträge abgeschlossen wurden, ist nicht deshalb nichtig, weil hierfür kein Vergabeverfahren stattgefunden hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 138/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 184/02 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BauGB, NGO
Schlagworte:Abwägung, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Bebauungsplan, Änderung nach Auslegung, Durchführungsvertrag, Entwicklungsgebot, Festsetzung des Bebauungsplans, Bestimmtheit der, Heilung von Verfahrensfehlern, Stadtbezirksrat, Anhörung, Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, keine Bindung an BauNVO
Stichwort:vorhabenbezogener
Leitsatz:1. Läßt sich das Maß der baulichen Nutzung in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur aus dem Lageplan ohne Maßangaben entnehmen, kann eine starke Verkleinerung des Lageplans (hier: 4,3 cm = 46,2 m) und die Stärke der Begrenzungslinien der bebaubaren Fläche zu Ungenauigkeiten führen, die zur Unbestimmtheit des Bebauungsplans führen.

2. Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan darf keine gegenüber dem Vorhaben- und Erschließungsplan engeren Festsetzungen treffen, wohl aber weitere.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 184/02


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