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Vorgriffsstunden bei angestellten Lehrern in NW

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LAG-HAMM – Urteil, 11 Sa 1855/02 vom 05.06.2003

Rechtsgebiete:SchulfinG, BAT
Schlagworte:Vorgriffsstunden bei angestellten Lehrern in NW
Stichwort:Vorgriffsstunden bei angestellten Lehrern in NW
Leitsatz:Angestellte Lehrer, die nach der VO zu § 5 SchulfinG NW vom 22.05.1997 sog. Vorgriffsstunden unterrichtet haben, haben bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Beginn des in der VO vorgesehenen Entlastungszeitraums ab 2008/2009 keinen Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung für die geleisteten Vorgriffsstunden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 1855/02




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