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Vorgreiflichkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 Ta 91/09 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Kündigungsschutzverfahren, Verzugslohn, Annahmeverzugslohn, Beschleunigungsgrundsatz
Stichwort:Vorgreiflichkeit
Leitsatz:Die Aussetzung eines Rechtsstreits über Annahmeverzugslohn gemäß § 148 ZPO kommt erst dann in Betracht, wenn die Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzverfahrens durch das Gericht positiv festgestellt werden kann (LAG Thüringen Beschl. v. 27.06.2001 - 6/9 160/00). In Anbetracht des in arbeitsgerichtlichen Verfahren ganz allgemein (§ 9 Abs. 1 ArbGG) und nicht nur bei Bestandsstreitigkeiten (§ 61 a Abs. 1 ArbGG) geltenden Beschleunigungsgrundsatzes hat das Arbeitsgericht den anhängigen Vergütungsprozess zumindest soweit voranzutreiben, dass die konkrete Entscheidung letztlich nur noch von der im Vorprozess zu klärenden Rechtsfrage (hier: Bestand des Arbeitsverhältnisses) abhängig ist. Erst dann setzt die Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ein.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Ta 91/09



LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 215/08 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzung, Vorgreiflichkeit
Stichwort:Vorgreiflichkeit
Leitsatz:Die Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits wegen eines vorhergehenden Versetzungsrechtsstreits setzt regelmäßig voraus, dass die Entscheidung im Kündigungsverfahren ausschließlich noch von der Vorfrage, ob die zuvor per Direktionsrecht angeordnete Versetzung rechtmäßig war, abhängt. Solange durch die Kammer noch nicht über alle anderen Unwirksamkeitsgründe beraten wurde, kann nicht gesagt werden, dass die Kündigung nicht aus anderen Gründen, z. B. einer vorzunehmenden Interessenabwägung oder der Vorrangigkeit einer möglichen Änderungskündigung unwirksam ist. Dann wäre der Versetzungsrechtsstreit gar nicht vorgreiflich. Der Beschleunigungsgrundsatz setzt deshalb für die Aussetzung voraus, dass es ausschließlich und nur noch auf die Entscheidung der im Vorverfahren streitigen Rechtsfrage ankommt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 215/08

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 8 Ta 193/08 vom 23.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzung, Vorgreiflichkeit, anderes Gericht
Stichwort:Vorgreiflichkeit
Leitsatz:§ 148 ZPO setzt nicht voraus, dass der vorgreifliche andere Rechtsstreit bei einem anderen Gericht oder einem anderen Spruchkörper des Gerichts anhängig ist.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 8 Ta 193/08

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 15 Ta 281/08 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aussetzung, Vorgreiflichkeit, Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Vorgreiflichkeit
Leitsatz:1. Bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits sind mindestens zu berücksichtigen:

- Beschleunigungsgebote des ArbGG,

- Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer,

- und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung,

- die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit,

- ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind,

- die wirtschaftliche Situation beider Parteien,

- die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen,

- das Verhalten der Klagepartei.

(Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff).

2. Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels im vorgreiflichen Verfahren reicht eine kursorische Prüfung.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 15 Ta 281/08


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