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LAG-KOELN – Beschluss, 5 Ta 282/07 vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kündigungsschutzklage - Aussetzung - vorgreiflicher Rechtsstreit
Stichwort:vorgreiflicher Rechtsstreit
Leitsatz:Klagt ein Arbeitnehmer auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nach § 613 a BGB auf eine andere Arbeitgeberin übergegangen ist, und kündigt während dieses Rechtsstreits die bisherige Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis, so kann es ermessensfehlerhaft sein, wenn das Gericht den Kündigungsrechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsprozesses aussetzt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 5 Ta 282/07




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