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Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 10/07 vom 20.09.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters - Verlustverwertungsbeschränkung des § 15a EStG beim Wechsel des Komplementärs in die Rechtsstellung eines Kommanditisten
Stichwort:Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters
Leitsatz:Auch Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters, die er zum Ausgleich seines negativen Kapitalkontos geleistet hat und die nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurden (sog. vorgezogene Einlagen), sind geeignet, die Verluste späterer Wirtschaftsjahre als ausgleichsfähig zu qualifizieren (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 10/07




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