JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem Versorgungsbesitzstand
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem Versorgungsbesitzstand |
| Stichwort: | Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem Versorgungsbesitzstand |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ist in einer ablösenden Versorgungsordnung der bis zum Ablösungszeitpunkt erdiente unverfallbare und nach § 2 Abs. 1 BetrAVG berechnete Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, ist diese Mindestrente in einem späteren Insolvenzfall insolvenzgeschützt. Ihre zeitratierliche Kürzung nach § 7 Abs. 2, § 2 Abs. 1 BetrAVG auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ausgeschlossen (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f.). 2. Nach der bisherigen Senatsrechtsprechnung ist dann, wenn die Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung hierzu enthält, der Betriebsrentenanspruch eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers, den dieser nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch nimmt, zweifach zeitratierlich zu kürzen; der Unverfallbarkeitsfaktor des § 2 Abs. 1 BetrAVG, der sich aus dem Verhältnis der Dauer der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zur erreichbaren Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze ergibt, ist mit der zum Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme erreichbaren Betriebsrente zu multiplizieren. Die fehlende Dienstzeit zwischen der vorgezogenen Inanspruchnahme und der festen Altersgrenze wird damit zweifach anspruchsmindernd berücksichtigt (Senat 13. März 1990 - 3 AZR 338/89 - AP BetrAVG § 6 Nr. 17; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - BAGE 67, 301, 307 ff.). Der Senat erwägt, diese Rechtsprechung aufzugeben. Aktenzeichen: 3 AZR 93/99 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 15. Januar 1998 Köln - 14 Ca 7037/97 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 25. November 1998 Köln - 7 (13/12) Sa 466/98 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 93/99 | |
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