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vorgeschriebene praktische hauptberufliche Tätigkeit

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.03 vom 28.01.2004

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit, Kann-Vorschrift, vorgeschriebene praktische hauptberufliche Tätigkeit
Stichwort:vorgeschriebene praktische hauptberufliche Tätigkeit
Leitsatz:Vorschriften, die die Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig teils bindend vorschreiben, teils in das Ermessen des Dienstherrn stellen, sind nebeneinander anwendbar. Nur dann, wenn eine Vorschrift zur Anerkennung verpflichtet, ist eine nachmalige Berücksichtigung desselben Zeitraums nach einer Kann-Vorschrift ausgeschlossen.

Die Anerkennung einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit als Ausbildungszeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG setzt nicht voraus, dass der Versorgungsempfänger zuvor eine Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG durchlaufen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.03




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