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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11613/05.OVG vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:POG, StPO
Schlagworte:Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Beschlagnahme, Ersatz, Ersatzanspruch, Erstattung, Gebühr, Gefahr, Gefahrenabwehr, Kosten, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanspruch, Maßnahme, Polizei, Polizeirecht, Prävention, Sicherstellung, Strafprozessordnung, Strafverfolgung, Vorgehen
Stichwort:Vorgehen
Leitsatz:Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 25 Abs. 3 Satz 3 POG kommt auch dann in Betracht, wenn die zugrunde liegende Maßnahme sowohl der Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr dient; allerdings muss das präventive Vorgehen nach außen erkennbar werden (im Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2003 -12 A 10235/03.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11613/05.OVG




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