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Vorführung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 356/08 vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:StPO, StVollzG
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumung, inhaftierter Betroffener, Vorführung
Stichwort:Vorführung
Leitsatz:Ein Betroffener wird von seiner Verantwortung für die Versäumung einer Frist im Rechtsmittelverfahren dann nicht freigestellt, wenn er untätig bleibt, obwohl er erkennt, dass einem gem. § 299 Abs. 1 StPO i.V.m. § 120 Abs. 1 StVollzG gestellten Vorführungsverlangen nicht entsprochen wird, es ihm jedoch ohne weiteres möglich wäre, sein Rechtsmittel durch eine von ihm selbst verfasste Rechtsmittelschrift innerhalb der einzuhaltenden Frist formgültig und rechtzeitig einzulegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Vollz (Ws) 356/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 611/07 vom 09.05.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Nutzungsmöglichkeit, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebührenpflicht, Tankstellen-Shop, Unternehmen, Verkauf, Verkaufspraxis, Vorführung, zum Empfang bereithalten
Stichwort:Vorführung
Leitsatz:Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV ist nicht erfüllt, wenn ein Unternehmen Rundfunkempfangsgeräte von vornherein bestimmungsgemäß nur zum Verkauf bereithält und die Konzeption des Verkaufs dahin geht, die Geräte nicht vorzuführen, also in der Verkaufsstelle vor dem Verkauf den Empfang von Rundfunksendungen nicht zu ermöglichen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 611/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, VGH B 6/06 vom 11.05.2006

Rechtsgebiete:LV, StPO
Schlagworte:Freiheit, Freiheitsrecht, Freiheit der Person, Richter, richterliche Vernehmung, Vorführung, Haft, Haftbefehl, Eröffnung, Verteidiger, Teilnahme, Anwesenheit, Beschuldigter, Verfahrensgarantie, Verspätung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Untersuchungshaft
Stichwort:Vorführung
Leitsatz:1. Verstöße gegen die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 LV dar.

2. Das Recht eines Beschuldigten, im Rahmen seiner Vorführung vor den zuständigen Richter gemäß § 115 Abs. 1 StPO einen Verteidiger hinzuzuziehen, dem nach § 168c Abs. 1 StPO bei der Vernehmung die Anwesenheit gestattet ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, VGH B 6/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 B 10630/04.OVG vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:RfGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenrecht, Gebührenrecht, Gebühr, Abgabe, Autoradio, Radio, Rundfunkempfangsgerät, Autohändler, Autohaus, Vorführwagen, Händler, Rundfunkfachhandel, Fachhandel, Händlerprivileg, Rundfunk, Rundfunkgebühr, Vorführung, Ausnahmevorschrift, Privileg
Stichwort:Vorführung
Leitsatz:Autoradios in Vorführwagen werden nicht von dem sog. Händlerprivileg des § 5 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag erfasst; sie sind rundfunkgebührenpflichtig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 B 10630/04.OVG


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