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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 26/09 vom 14.04.2009

Rechtsgebiete:LSA-SOG, PKH-VV, ZPO
Schlagworte:Auswahlermessen, Erfolgsaussicht, Kosten der Ersatzvornahme, Leistungsfähigkeit, Prozesskostenhilfe, Vordruck, Wiedereinsetzung
Stichwort:Vordruck
Leitsatz:1. § 2 Abs. 2 PKH-VV ist sinngemäß auch auf Beteiligte anzuwenden, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (wie ThürLAG, Beschl. v. 11.01.2008 - 3 Ta 74/07 -, Juris; a. A.: OVG LSA, 3. Senat, Beschl. v. 27.06.2007 - 3 O 172/07 -, Juris).

2. Einer Partei, die vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste. Das ist der Fall, wenn dem Antrag innerhalb der Frist eine vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Anlagen nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO beigefügt war.

3. Für eine hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs, zumindest soweit diese über eine bloß entfernte Erfolgschance hinausreicht.

4. Zur Heranziehung eines (nicht leistungsfähigen) Miteigentümers zu den Kosten einer Ersatzvornahme.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 26/09



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 Ta 50/09 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:InsO, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Insolvenzverwalter, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Vordruck, keine Anwendung, Formularzwang, kein, Partei kraft Amtes, Rückgabe an Arbeitsgericht
Stichwort:Vordruck
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Ta 50/09

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 34/04 vom 19.08.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Vordruck , Ergänzung, Auflage, rechtliches Gehör, Rückgabe an Arbeitsgericht
Stichwort:Vordruck
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 34/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 519/00 vom 09.10.2001

Rechtsgebiete:EWGVO 805/68, EWGVO 3508/92, EWGVO 3886/92, GG, RSVO
Schlagworte:Sonderprämie für Rindfleischerzeuger, Gemeinschaftsrechtliche Beihilfen, Gemeinschaftsrechtliche Subventionen, Antrag, Wirksamkeit, Vordruck, Zwingende Formvorschrift, Ordnungsvorschrift, Antragseingang, Schriftform, Verwaltungspraktikabilität, echtsklarheit, Rechtssicherheit, Massenverfahren, Formularprogramm, Gleichbehandlung, Verwaltungskontrolle, Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
Stichwort:Vordruck
Leitsatz:Bei § 3 Abs. 1 Satz 2 RSVO handelt es sich um eine zwingende Formvorschrift. Daher kann ein Antrag auf Gewährung einer Sonderprämie für männliche Rinder (§ 1 Nr. 1 und § 12 RSVO) wirksam nur unter Verwendung des in § 3 Abs. 1 Satz 2 RSVO vorgeschriebenen Vordrucks gestellt werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 519/00


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