JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vordienstzeiten
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, EG |
| Schlagworte: | Altersrente, Auslegung, gemeinschaftsrechtskonform, Dienstunfähigkeit, Freizügigkeitsgebot, Ruhen, Staatsangehörigkeit, niederländische, Studienzeiten, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitige, Versorgungssystem, Vordienstzeiten, Wehrdienst, nichtberufsmäßiger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter |
| Stichwort: | Vordienstzeiten |
| Leitsatz: | 1. Leistet ein Beamter als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in seinem Heimatland einen nichtberufsmäßigen Wehrdienst ab, kann diese Zeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG als Vordienstzeit bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt des Ableistens des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes das Heimatland des Beamten bereits Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften war. 2. Vordienstzeiten, die ein Beamter als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in seinem Heimatland erbracht hat und deren Berücksichtigung bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit im Ermessen des Dienstherrn stehen, können ermessensfehlerfrei außer Betracht gelassen werden, wenn aufgrund dieser Vordienstzeiten der Beamte nach dem Recht seines Heimatlandes einen Anspruch auf Altersrente erworben hat, da in diesen Fällen aufgrund der Anwendbarkeit der europarechtlichen Wanderarbeitnehmer-Verordnung eine Anrechnung nach § 55 Abs. 8 BeamtVG ausgeschlossen ist. 3. Eine vorübergehende Erhöhung der Versorgungsbezüge nach § 14a BeamtVG kommt auch dann in Betracht, wenn ein Beamter als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in seinem Heimatland nach dortigem Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und Pflichtbeiträge geleistet hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 204/07 | |
| Rechtsgebiete: | TV Vereinheitlichung Betriebliche Altersversorgung Lufthansa |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Lufthansa, Vordienstzeiten |
| Stichwort: | Vordienstzeiten |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 1370/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BBG, VwVfG |
| Schlagworte: | Rücknahme, Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeiten, Ernennung, Berufung in das Beamtenverhältnis, Funktioneller Zusammenhang, Zeitlicher Zusammenhang, Entlassung, Vertrauensschutz, Jahresfrist |
| Stichwort: | Vordienstzeiten |
| Leitsatz: | 1. Stand ein Beamter nacheinander in mehreren Beamtenverhältnissen, richtet sich die Entscheidung, ob Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden können, grundsätzlich nach den Anforderungen des Beamtenverhältnisses, in dem der Beamte in den Ruhestand tritt. 2. Vordienstzeiten können nur dann als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn sie zur erstmaligen Ernennung, d.h. zur Übernahme in das Beamtenverhältnis geführt haben. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 444/06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-PolLVO |
| Schlagworte: | Anrechnung, Dienst, gehobener, Offizier, Probezeit, Soldat, Verkürzung, Vordienstzeiten |
| Stichwort: | Vordienstzeiten |
| Leitsatz: | 1. § 11 Abs. 3 Satz 1 PolLVO LSA erfasst sachlich auch der Laufbahn entsprechende Dienstzeiten als Soldat. 2. Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprochen hat, ist der jeweilige Einzelfall, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Sie muss ihrer Qualität nach mindestens einer Tätigkeit in einem Amt in der betreffenden Laufbahn entsprechen. 3. Die Prüfung soll im Sinne einer Einzelfallprüfung Aufschluss darüber vermitteln, ob vor dem Hintergrund des die Probezeit beherrschenden Bewährungsgedankens eine vorzeitige günstige Bewährungsprognose aufgrund einer bewährungsrelevanten Vortätigkeit gestellt werden kann. 4. Zur Gewährleistung der Feststellung der Bewährung des Beamten sollen die Vordienstzeiten nur dann auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit konkret für die Verwendung bzw. die Tätigkeit für die konkrete Verwendung im Polizeivollzugsdienst förderlich war. 5. Selbst wenn die formalen Voraussetzungen der Soll-Bestimmung des § 11 Abs. 3 Satz 1 PolLVO LSA vorliegen, ist die Berücksichtigung der von dieser Vorschrift erfassten Vordienstzeiten bei der Festsetzung der Probezeit nicht zwingend vorgeschrieben. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 98/07 | |
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