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Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld im 3-Jahres-Zeitraum

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BSG – Urteil, B 7a AL 86/05 R vom 01.06.2006

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Arbeitslosengeld, Bemessungsentgelt in Sonderfällen, Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld im 3-Jahres-Zeitraum, verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld im 3-Jahres-Zeitraum
Leitsatz:Der Bezug von Unterhaltsgeld bzw Anschlussunterhaltsgeld innerhalb von 3 Jahren vor Erwerb eines Arbeitslosengeldanspruchs führt jedenfalls dann nicht zur Bemessung des Arbeitslosengeldes nach dem Bemessungsentgelt des Unterhaltsgeldes bzw Anschlussunterhaltsgeldes, wenn zum Zeitpunkt dieser Leistungen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr bestand und dem Bezug des Unterhaltsgeldes nicht der Bezug von Arbeitslosenhilfe vorausging.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 86/05 R




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