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vorbeugende Unterlassungsklage

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 ZB 06.50 vom 03.04.2006

Rechtsgebiete:VwGO, GG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen Einrichtung, Vorbeugende Unterlassungsklage, Besonderes Rechtsschutzinteresse, Unzulässigkeit der Klage, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Keine beachtlichen Beeinträchtigungen
Stichwort:vorbeugende Unterlassungsklage
Leitsatz:1. Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch tatsächliches Verwaltungshandeln, besteht die Möglichkeit, hiergegen im Wege der vorbeugenden Unterlassungsklage Rechtsschutz zu erlangen, wenn die Beeinträchtigung von relevantem Gewicht ist und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre.

2. Eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen Realakte scheidet grundsätzlich dann aus, wenn die mögliche Verletzung grundrechtlich geschützter Positionen nur dadurch eintreten kann, dass der Betroffene selbst die Beeinträchtigung bewusst und willentlich herbeiführt. In solchen Fällen ist es dem Betroffenen in der Regel zumutbar, durch eigenes Verhalten die Grundrechtsbeeinträchtigung auszuschließen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 ZB 06.50



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11743/03.OVG vom 21.01.2004

Rechtsgebiete:VwGO, GewO
Schlagworte:Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, Gewerberegister, Gewerbeanzeige, Gewerbepolizei, Daten, Datenschutz, Gewerbedaten, Gewerbedatenschutz, Datenschutzrecht, personenbezogene Daten, gespeicherte Daten, informationelle Selbstbestimmung, Auskunft, Auskünfte, Auskunftserteilung, Auskunftsanspruch, Weitergabe von Daten, Übermittlung, Übermittlung von Daten, Private, Rechtsanwalt, Betreuer, Journalist, Presse, Information, Informationsanspruch, Wiederholung, Wiederholungsgefahr, Unterlassung, Unterlassungsklage, vorbeugende Unterlassungsklage, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, rechtliches Interesse, schutzwürdiges Interesse, Rechtsverfolgung, Glaubhaftmachung
Stichwort:vorbeugende Unterlassungsklage
Leitsatz:Wird ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der auf ein künftiges Ereignis bezogen ist, muss ein besonderes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. BVerwGE 82, 76). Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nicht zulässig, wenn zwar Rechtsverletzungen bereits erfolgt, weitere aber nicht zu besorgen sind (im Anschluss an BVerwGE 34, 69 und BVerwGE 64, 298). Stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts klar, dass sie die maßgeblichen Rechtsvorschriften künftig einhalten wird, kann von einer Wiederholungsgefahr im Allgemeinen nicht ausgegangen werden.

Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an einen Journalisten, einen Rechtsanwalt und eine gemäß §§ 1896 ff. BGB zur Betreuerin bestellte Person kommt § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO unter den dort normierten Voraussetzungen in Betracht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11743/03.OVG

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 02.322 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:VwGO, LStVG, JÖSchG, JuSchG
Schlagworte:vorbeugende Unterlassungsklage, sicherheitsrechtliche Anordnung, öffentliches Anbieten bespielter Bildträger in Automaten, Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung
Stichwort:vorbeugende Unterlassungsklage
Leitsatz:Das Verbot nach § 7 Abs. 4 JÖSchG, bespielte Bildträger öffentlich in Automaten anzubieten, gilt auch für solche Automaten, die nur mittels einer personenbezogenen Chipkarte und über eine biometrische Zugangssicherung bedient werden können.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 24 B 02.322


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