JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > vorbereitendes Verfahren
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Streitwert, Senat, Zuständigkeit, Berichterstatter, vorbereitendes Verfahren |
| Stichwort: | vorbereitendes Verfahren |
| Leitsatz: | Die Zuständigkeit des Berichterstatters oder Vorsitzenden für Entscheidungen gem. § 87a Abs. 1, 3 VwGO ist nicht mehr gegeben, wenn die Beteiligten einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts als Kollegialorgan angenommen haben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 364/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Beschwerde, PKH-Beschwerde, vorbereitendes Verfahren, Erledigung, Erledigungserklärung, Rücknahme, Zuständigkeit, Vorsitzender, Berichterstatter |
| Stichwort: | vorbereitendes Verfahren |
| Leitsatz: | Wird ein Rechtsstreit im vorbereitenden Verfahren vor dem OVG durch Rücknahme (Verzicht, Anerkenntnis) oder durch beiderseitige Erledigungserklärung beendet (vgl. § 87a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 VwGO), so ist der Vorsitzende oder der Berichterstatter auch für die Entscheidung über eine Beschwerde zuständig, die sich gegen die Ablehnung eines PKH-Gesuchs durch die erste Instanz richtet (wie OVG Hamburg, Beschluss vom 12.09.2006 - 3 Bs 387/05 -, NVwZ-RR 2007, 211). Demgegenüber dürfte der Senat (in der Besetzung mit drei Richtern) für die Entscheidung über eine Beschwerde im PKH-Verfahren zuständig sein, wenn eine solche Verfahrensbeendigung (z. B. durch Klagerücknahme) bereits in erster Instanz eingetreten ist (und daher der erstinstanzliche Berichterstatter nach Maßgabe des § 87a Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 VwGO entschieden hat). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 ZO 1098/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, ZSEG, JVEG |
| Schlagworte: | Kosten, Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung, Zuständigkeit, Berichterstatter/Spruchkörper, vorbereitendes Verfahren, Kostenerstattung, Entschädigung, Gerichtstermin, Zeitversäumnis, Verdienstausfall, juristische Person des öffentlichen Rechts, Behörde, Behördenvertreter, Terminswahrnehmung |
| Stichwort: | vorbereitendes Verfahren |
| Leitsatz: | 1. Die Zuständigkeit des Berichterstatters/Vorsitzenden für Entscheidungen gemäß § 87a Abs. 1, 3 VwGO (hier: über Kosten) ist nicht mehr gegeben, wenn eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper stattgefunden hat und das Verfahren darin - streitig oder unstreitig - beendet worden ist. 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins vor den Verwaltungsgerichten durch einen Bediensteten (§ 162 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff. JVEG). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 KSt 6.04 | |
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