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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 1892/01 vom 04.10.2001

Rechtsgebiete:LGebG
Schlagworte:Allgemeine Verwaltungsgebühr, Gebührenverzeichnis, Baurechtliche Anordnung, Vorbereitende Tätigkeiten, Auslagenersatz
Stichwort:Vorbereitende Tätigkeiten
Leitsatz:1. Für die einer baurechtlichen Anordnung typischerweise vorangehenden Tätigkeiten wie Ortsbesichtigungen, Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden, behördeninterne Besprechungen oder Telefonate mit den am Verfahren Beteiligten kann eine Gebühr gemäß § 3 LGebG auch dann nicht erhoben werden, wenn diese Tätigkeiten nicht zu einer solchen Anordnung führen.

2. Von dem in § 26 Abs. 2 a LGebG genannten Fall der Gebührenfreiheit abgesehen ist der auf den Ersatz von Auslagen gerichtete Anspruch der Behörde von dem Entstehen eines Gebührenanspruchs abhängig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 1892/01




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