JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorbelastung
| Rechtsgebiete: | StVG, BKatV |
| Schlagworte: | Vorbelastung, Tatbestandskennziffer |
| Stichwort: | Vorbelastung |
| Leitsatz: | Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung von straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 SsOWi 844/08 | |
| Rechtsgebiete: | 16.BImSchV, TA Lärm, VwGO |
| Schlagworte: | An- und Abfahrtsverkehr, Gutachten, Stellplätze, erforderliche, Umstand, veränderter, Verkehr, vorhabenbedingter, Verkehrslärm, Verkehrszunahme, Vorbelastung, gesundheitsgefährdende |
| Stichwort: | Vorbelastung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, wann ein nachgereichtes Sachverständigengutachten "veränderte Umstände" im Sinne des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO belegen kann. 2. Nr. 7.4 Abs. 2 der TA Lärm setzt für den Regelfall eine Erhöhung des Beurteilungspegels für Geräusche von zurechenbarem An- und Abfahrtsverkehr um mindestens 3 dB(A) auch dann voraus, wenn die Vorbelastung schon die Werte des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV erreicht hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 14/09 | |
| Rechtsgebiete: | LV, GG, SchBG, BauGB |
| Schlagworte: | Schutzbereich, Verteidigungsanlage, Aufrechterhaltung, Zentrale Dienstvorschrift, Verwaltungsvorschrift, Abwägung, Anhörung, gemeindliche Planungshoheit, Regierung, Anpassungspflicht, Vorbelastung |
| Stichwort: | Vorbelastung |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Schutzbereichs setzt ebenso wie dessen erstmalige Anordnung eine Abwägung der Interessen der betroffenen Gemeinden voraus. 2. Die ordnungsgemäße Anhörung der Landesregierung nach § 1 Abs. 3 SchBG erfordert eine Beschlussfassung des Ministerrats. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 893/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, VwGO |
| Schlagworte: | Gebot der Rücksichtnahme, Immissionslage, Lärm, Mittelwert, Vorbelastung |
| Stichwort: | Vorbelastung |
| Leitsatz: | 1. Was von einem genehmigten Betrieb - legal - an Belastungen verursacht wird und sich auf eine vorhandene Wohnbebauung auswirkt, kann deren Schutzwürdigkeit mindern. Daraus folgt, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots grundsätzlich (nur) dann in Betracht kommt, wenn eine Verschlechterung der Immissionslage eintritt, es sei denn, die vorhandenen Immissionen überschreiten bereits die Grenze des schweren und unerträglichen Eingriffs (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.1983 - 4 C 59.79 -, NVwZ 1983, 609 [610]). 2. Die Verschlechterung der Immissionslage bewirkt noch nicht zwingend eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots. Nutzungskonflikte infolge Lärmimmissionen in so genannten Großgemengelagen, d. h. in Bereichen, in denen Gebiete unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, sind dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechend auszugleichen. Angesichts der Belastung der Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme ist eine Art "Mittelwert" zu bilden, der zwischen den Immissionsrichtwerten liegt, die für benachbarte Gebiete unterschiedlicher Nutzung und damit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit - bei jeweils isolierter Betrachtung - vorgegeben sind. 3. Der Flächennutzungsplan ist keine Rechtsnorm und entfaltet aus sich heraus nicht unmittelbar Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Ansprüche können unmittelbar aus dem Flächennutzungsplan nicht hergeleitet werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 198/08 | |
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