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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1030/2000 vom 27.10.2000

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zufahren auf einen Polizeibeamten, Nötigungsabsicht, vorbei fahren, Zweckentfremdung
Stichwort:vorbei fahren
Leitsatz:Leitsatz: Ein gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr liegt beim Zufahren auf eine Polizeisperre aus Beamten oder Fahrzeugen nur vor, wenn das Fahrzeug mit Nötigungsabsicht eingesetzt worden ist. Demgegenüber ist keine Zweckentfremdung und damit kein Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs gegeben, wenn der Täter sein Fahrzeug nur als Fluchtmittel zur Umgehung einer Polizeikontrolle oder Festnahme eingesetzt hat und dabei von Anfang an nicht auf den Polizeibeamten zufahren, sondern an ihm vorbei fahren wollte.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 1030/2000




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