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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 66.05 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Windenergieanlage, Außenbereich, öffentlicher Belang, in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als -, Vorrangflächen, Vorbehaltsflächen, unbeplante Flächen, "weiße" Flächen, Ausschlusswirkung
Stichwort:Vorbehaltsflächen
Leitsatz:Weist der Raumordnungsplan Vorranggebiete aus, die der Nutzung der Windenergie im Plangebiet substanziell Raum schaffen, stehen Flächen, auf denen die Träger der Flächennutzungsplanung weitere Standorte für Windenergieanlagen ausweisen dürfen (so genannte "weiße" Flächen), der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht entgegen. Die Ausschlusswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die Gebiete, die der Plan als Ausschlusszone festschreibt. Die "weißen" Flächen erfasst sie nicht, weil es in Bezug auf diese Flächen an einer abschließenden raumordnerischen Entscheidung fehlt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 66.05




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