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Vorauszahlungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10530/04.OVG vom 14.09.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BBauG, KAG, AO, BewG, WertV
Schlagworte:Abänderungsurteil, Teilrückverweisung, Sanierungsbetrag, Vorauszahlung, Vorauszahlungsbescheid, formelle Rechtmäßigkeit, Begründungserfordernis, materielle Rechtmäßigkeit, Sanierungsgebiet, Förmliche Festsetzung, Sanierungsmaßnahmen, Abschluss, Veranlagungsermessen, Entschließungsermessen, Betragsermessen, Bewertungsgegenstand, Grundstück, bürgerlich-rechtlicher Grundstücksbegriff, wirtschaftlicher Grundstücksbegriff, sanierungsbedingte Werterhöhung, Wertabschöpfung, Anfangswert, Endwert, Differenz, allgemein anerkannte Grundsätze der Wertermittlung, Wertermittlungsspielraum, Grenzen, Wertermittlungsstichtag, Zustandsbestimmung, Preisbestimmung, Wertermittlungsmethoden, Vergleichswertverfahren, Richtwertverfahren, Methodenvorrang, sanierungsunbeeinflusste Vergleichsgebiete, Bewertungsfaktoren, Maß der baulichen Nutzung, zutreffender Sachverhalt, Kaufpreissammlung, Auskunfterteilung, Komponentenlösung, Wertaufschläge, Plausibilisierung, erschließungsbedingte Wertsteigerung, fiktiv ersparte Beiträge, anrechnungsfähiger Investitionsaufwand
Stichwort:Vorauszahlungsbescheid
Leitsatz:1. Zu dem im Anwendungsbereich des § 154 Abs. 1 und 6 BauGB maßgeblichen Grundstücksbegriff.

2. Zu den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen der allgemein anerkannten Grundsätze der Wertermittlung an die Feststellung der sanierungsbedingten Wertsteigerung eines in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10530/04.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 6.01 vom 17.05.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, WertV
Schlagworte:Vorauszahlungsbescheid, Ausgleichsbetrag, Sanierungsgebiet, Entwicklungssatzung, städtebaulicher Entwicklungsbereich, Verkehrswert, Entwicklungsstufe, Kaufpreisvereinbarung, Anfangswert, entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert, unbeplanter Innenbereich, Bebauungszusammenhang, Bestandsschutz, tatsächlich vorhandene Bebauung, Konversionsfläche, militärisch genutztes Gelände.
Stichwort:Vorauszahlungsbescheid
Leitsatz:1. Eine Vorauszahlung auf den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB kann bereits verlangt werden, wenn für ein entwicklungskonformes Vorhaben, dessen planungsrechtliche Zulässigkeit zweifelhaft ist, eine baurechtliche Genehmigung erteilt worden ist.

2. Bei der Ermittlung des Anfangswertes für den Ausgleichsbetrag im städtebaulichen Entwicklungsbereich ist im Regelfall nach den Grundsätzen der WertV zu verfahren; ein Abstellen auf den gezahlten Kaufpreis ist grundsätzlich unzulässig.

3. Der Käufer eines Grundstücks im Entwicklungsbereich handelt nicht treuwidrig, wenn er der Gemeinde gegenüber geltend macht, der Anfangswert sei höher als im Genehmigungsverfahren nach § 145 BauGB angenommen.

4. Der Wertermittlungsspielraum der Gemeinde erstreckt sich nicht auf die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung. Das Verwaltungsgericht muss deshalb bei seiner Überprüfung der Wertermittlung insbesondere die bauplanungsrechtliche Einordnung des Grundstücks klären.

5. Auch ein Gebäude, das wegen der Aufgabe der militärischen Nutzung seinen Bestandsschutz verloren hat, kann für die Beurteilung, ob ein Grundstück zum unbeplanten Innenbereich gehört, berücksichtigt werden müssen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 6.01

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 14 A 122/00 vom 19.11.2001

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlungsbescheid, Erledigung
Stichwort:Vorauszahlungsbescheid
Leitsatz:1. Der Rechtsstreit um die Anforderung einer Vorauszahlung auf eine Zweitwohnungssteuer kann sich durch die nachfolgende Festsetzung der Steuer allenfalls dann erledigen, wenn die Festsetzung bestandskräftig geworden ist. Nach Eintritt der Bestandskraft hängt die Erledigung weiter davon ab, ob die angeforderte Leistung schon erbracht worden ist.

2. Ist die Zweitwohnung zur ganzjährigen Vermietung an eine Vermittlungsfirma abgegeben, scheitert die Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens der Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf nicht allein an dem Fehlen eines ausdrücklichen Ausschlusses der Eigennutzung im Vermittlungsvertrag.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 14 A 122/00


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