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Voraussetzungen von Ansprüchen wegen "Domain-Grabbings"

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 59/02 vom 17.10.2002

Rechtsgebiete:UWG, BGB, MarkenG
Schlagworte:Voraussetzungen von Ansprüchen wegen "Domain-Grabbings"
Stichwort:Voraussetzungen von Ansprüchen wegen "Domain-Grabbings"
Leitsatz:Die Registrierung einer Internet-Domain, für deren Nutzung ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt, stellt gegenüber dem Inhaber einer später eingetragenen Marke nicht allein deshalb eine sittenwidrige Schädigung dar, weil der Inhaber des Donnain-Namens die Domain vorübergehend nicht benutzt hat.

Fehlt zwischen den Unternehmensgegenständen jede Branchennähe, so wird eine Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 Abs. 2 MarkenG nicht dadurch begründet, dass beide Parteien im Internet auftreten.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 59/02




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