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Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KN 3/08 KR R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, KHG
Schlagworte:Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung - Einschätzungsprärogative des Krankenhausarztes - Vergütung nur bei Erforderlichkeit der Behandlung -Ermittlung zur Erforderlichkeit von Amts wegen
Stichwort:Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung
Leitsatz:1. Zu den Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats des BSG vom 25.9.2007 - GS 1/06 = BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr 10 in Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von Krankenhausbehandlung.

2. Ein Krankenhaus kann von der Krankenkasse Vergütung nur für eine erforderliche Behandlung eines Versicherten beanspruchen.

3. Beruft sich die Krankenkasse ohne Rechtsmissbrauch gegenüber einem Anspruch auf Krankenhausvergütung auf die fehlende Erforderlichkeit der Behandlung, ist hierzu von Amts wegen zu ermitteln; die in der Krankenhausabrechnung enthaltene Bejahung der Notwendigkeit ist nicht ausschlaggebend.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KN 3/08 KR R



BSG – Beschluss, GS 1/06 vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung - gerichtliche Überprüfung der Notwendigkeit - keine Einschätzungsprärogative des Krankenhausarztes -Divergenz - unterschiedliche geschäftsplanmäßige Zuständigkeit von Senaten
Stichwort:Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung
Leitsatz:1. Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich nach medizinischen Erfordernissen. Reicht nach den Krankheitsbefunden eine ambulante Therapie aus, so hat die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss.

2. Ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, hat das Gericht im Streitfall uneingeschränkt zu überprüfen. Es hat dabei von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen. Eine "Einschätzungsprärogative" kommt dem Krankenhausarzt nicht zu.
Volltext: BSG - Beschluss, GS 1/06


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