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Voraussetzungen für Einwendungsdurchgriff

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 154/01 vom 11.07.2002

Rechtsgebiete:VerbrKrG
Schlagworte:Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers, Voraussetzungen für Einwendungsdurchgriff
Stichwort:Voraussetzungen für Einwendungsdurchgriff
Leitsatz:Eine Bank haftet nicht für Aufklärungsfehler eines Kreditvermittlers, zumal wenn es um eine nichtfinanzierungsbezogene Thematik geht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 154/01




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