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Voraussetzungen für eine Invalidenrente

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 113/08 B vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, Bestimmungen für die betriebliche Altersversorgung der Wahrendorffschen Krankenanstalten
Schlagworte:Voraussetzungen für eine Invalidenrente, Berechnung
Stichwort:Voraussetzungen für eine Invalidenrente
Leitsatz:Sofern ältere Versorgungsordnungen die bisherigen gesetzlichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsfähigkeit verwenden, sind diese im Sinne der Sozialversicherungsgesetze vor Inkrafttreten des AVmG ab dem 01.01.2001 auszulegen. Soweit allerdings neuere Versorungsordnungen nach wie vor die alten Begriffe verwenden, spricht wegen des typischerweise gewollten Gleichklangs von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen viel dafür, den Begriff "Erwerbsfähigkeit" im Sinne von voller Erwerbsminderung und den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne von teilweiser Erwerbsminderung auszulegen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine Versorgungsordnung nicht nach Inkrafttreten des AVmG fortgeführt oder neu geregelt wurde, sich aus den bisherigen Regelungen aber ergibt, dass ein Gleichklang von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen für die Rentengewährung gewollt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 113/08 B



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 620/06 B vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Voraussetzungen für eine Invalidenrente, Berechnung
Stichwort:Voraussetzungen für eine Invalidenrente
Leitsatz:Sofern ältere Versorgungsordnungen die bisherigen gesetzlichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsfähigkeit verwenden, sind diese im Sinne der Sozialversicherungsgesetze vor Inkrafttreten des AVmG ab dem 01.01.2001 auszulegen. Soweit allerdings neuere Versorgungsordnungen nach wie vor die alten Begriffe verwenden, spricht wegen des typischerweise gewollten Gleichklangs von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen viel dafür, den Begriff "Erwerbsfähigkeit" im Sinne von voller Erwerbsminderung und den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne von teilweiser Erwerbsminderung auszulegen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine Versorgungsordnung nicht nach Inkrafttreten des AVmG fortgeführt oder neu geregelt wurde, sich aus dem bisherigen Regelungen aber ergibt, dass ein Gleichklang von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen für die Rentengewährung gewollt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 620/06 B

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 1034/06 B vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Voraussetzungen für eine Invalidenrente, Berechnung
Stichwort:Voraussetzungen für eine Invalidenrente
Leitsatz:Sofern ältere Versorgungsordnungen die bisherigen gesetzlichen Begriffe der Erwerbs- und Berufsfähigkeit verwenden, sind diese im Sinne der Sozialversicherungsgesetze vor Inkrafttreten des AVmG ab dem 01.01.2001 auszulegen. Soweit allerdings neuere Versorgungsordnungen nach wie vor die alten Begriffe verwenden, spricht wegen des typischerweise gewollten Gleichklangs von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen viel dafür, den Begriff "Erwerbsfähigkeit" im Sinne von voller Erwerbsminderung und den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Sinne von teilweiser Erwerbsminderung auszulegen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine Versorgungsordnung nicht nach Inkrafttreten des AVmG fortgeführt oder neu geregelt wurde, sich aus dem bisherigen Regelungen aber ergibt, dass ein Gleichklang von gesetzlichen und betrieblichen Leistungsvoraussetzungen für die Rentengewährung gewollt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 1034/06 B


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