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Voraussetzungen für eine Einbenennung

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OLG-HAMM – Beschluss, 10 UF 112/07 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Voraussetzungen für eine Einbenennung
Stichwort:Voraussetzungen für eine Einbenennung
Leitsatz:Die Einbenennung muss für das Kindeswohl unabdingbar notwendig sein. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn sich aufgrund der Namensungleichheit eine Erkankung des Kindes (hier: Asthma) entscheidend verschlechtert hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 10 UF 112/07




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