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Voraussetzungen für Betreibensaufforderung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 103.02 vom 18.09.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, GG
Schlagworte:Fiktive Klagerücknahme, Voraussetzungen für Betreibensaufforderung, Fehlen begründeter Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses, formularmäßige Aufforderung zur Ergänzung des Vortrags im Hauptsacheverfahren nach Bescheidung des Rechtsschutzbegehrens als offensichtlich unbegründet im Eilverfahren.
Stichwort:Voraussetzungen für Betreibensaufforderung
Leitsatz:Die nicht näher konkretisierte Aufforderung an den Kläger, seine Klage unter Auseinandersetzung mit einer ablehnenden Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren (hier: nach § 80 Abs. 5 VwGO, § 36 AsylVfG) ergänzend zu begründen, vermag die Rechtsfolge der Rücknahmefiktion nach § 81 AsylVfG nicht auszulösen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 103.02



BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 2.01 vom 12.04.2001

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Rücknahmefiktion, fiktive Klagerücknahme, Voraussetzungen für Betreibensaufforderung, unterbliebene Klagebegründung, Divergenzrüge, Verfahrensrüge.
Stichwort:Voraussetzungen für Betreibensaufforderung
Leitsatz:Leitsätze:

Wird mit einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) die fehlerhafte Anwendung einer prozessualen Vorschrift gerügt, liegt darin zugleich die Rüge eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

Die fiktive Klagerücknahme gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen (wie Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - NVwZ 2000, 1297 = ZOV 2000, 352).

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten reicht allein der Umstand, dass eine pauschale gerichtliche Aufforderung zur Klagebegründung erfolglos geblieben ist, regelmäßig nicht aus, den Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu vermuten (Weiterführung der Rechtsprechung in dem Beschluss vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - a.a.O.).

Beschluss des 8. Senats vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 -

I. VG Berlin vom 21.09.2000 - Az.: VG 22 A 168.00 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 2.01


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