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Voraussetzungen eines mit einer Bauverpflichtung verbundenen Wiederkaufsrechts

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 103/01 vom 11.04.2002

Rechtsgebiete:BGB, LBO Rheinland-Pfalz
Schlagworte:Voraussetzungen eines mit einer Bauverpflichtung verbundenen Wiederkaufsrechts
Stichwort:Voraussetzungen eines mit einer Bauverpflichtung verbundenen Wiederkaufsrechts
Leitsatz:Übernimmt es der Käufer beim Erwerb eines Grundstücks von der öffentlichen Hand, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Rohbau eines Hauses zu beginnen und das Kaufobjekt nicht unbebaut zu veräußern, so kann von einem für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten vereinbarten Wiederkaufsrecht kein Gebrauch mehr gemacht werden, wenn der Erwerber das Bauvorhaben rechtzeitig durch Ausheben der Baugrube in Angriff genommen hat und das Grundstück erst danach weiterveräußert.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 103/01




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