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Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts an den anderen Ehegatten

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 33/06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:AO, BewG, BGB, ErbStG, EStG, FGO
Schlagworte:Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts an den anderen Ehegatten
Stichwort:Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts an den anderen Ehegatten
Leitsatz:Räumen Kinder, denen ein Elternteil Vermögen übertragen hat, in derselben Urkunde beiden Eltern als Gesamtgläubigern ein Rentenstammrecht ein, liegt dem nur insoweit eine freigebige Zuwendung des übertragenden Elternteils an den anderen zugrunde, als der andere Elternteil über die eingehenden Zahlungen im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich endgültig frei verfügen kann.
Volltext: BFH - Urteil, II R 33/06




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